Adventsfeier Rückblick 2024

Aktualisiert am 13.12.2024

 

Öffnungszeiten Winter 2024/2025

Aktualisiert am 02.12.2024

WICHTIGE INFORMATION!

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Vogelbrutzeit)  ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken,  Gebüsche , Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, lediglich ein Pflegeschnitt ( junge, frische Triebe entfernen) ist erlaubt, sofern sich kein bebrütetes Nest darin befindet.

Vom 1.Oktober bis Ende Februar erlaubt!
Um ihre Hecken/Sträucher/Büsche  an den Gartengrenzen  auf die vorgeschriebene  Höhe von 1,20 m und die Bäume auf die vorgeschriebene Höhe von maximal 6 m und einer Breite von maximal
4 m zu  kürzen ist nun die beste Zeit ( erlaubt vom 01. Oktober bis Ende Februar). Damit viel in den Grünschnitt Container reinpasst –bitte klein schneiden!

Ihr Vorstand

Aktualisiert am 15.10.2024

Rückblick Herbstfest 2024

Aktualisiert am 08.10.24